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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Für alle Leistungen von Paidla Catering & Events gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Zeitraum von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn überschritten, behält sich Paidla Catering & Events das Recht vor, den Preis anzupassen.

3. Vertragsabschluss

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden.

4. Gästeanzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich Paidla Catering & Events die genaue Speisen- und Getränkeauswahl, sowie die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Diese Informationen gelten als Grundlage für die Endabrechnung.

5. Zahlung

Soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

6. Reklamation

Mängel von Waren und Speisen können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt überprüft und beanstandet wurden.

7. Probeessen

Bei Buchung einer Veranstaltung ist das Probeessen für den Kunden kostenlos. Bei Nicht-Buchung fallen 150 Euro für 2 Personen an.

8. Stornobedingungen

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag hat Paidla Catering & Events, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, einen Anspruch auf eine Entschädigung der erbrachten Leistungen. Die Kündigung / Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

8.1 Bei Stornierung ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum, werden 25 % des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.

8.2 Bei Stornierung ab 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum, werden 50 % des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.

8.3 Bei Stornierung ab 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum, werden 75 % des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.

9. Fehlmengen

Fehlmengen, welche bei der Rückgabe des Mietgeschirrs festgestellt werden, werden dem Kunden nachträglich berechnet.